Dem Institut für wissenschaftliche Weiterbildung wurde mit einem Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Eigenschaft als anerkannte Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) verliehen.
Die Anerkennung berechtigt das IWW, Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW durchzuführen.